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   VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398   

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https://dejure.org/2015,29487
VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398 (https://dejure.org/2015,29487)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.07.2015 - B 3 E 15.398 (https://dejure.org/2015,29487)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - B 3 E 15.398 (https://dejure.org/2015,29487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen;Einwand der Erfüllung nach Art. 21 BayVwZVG (verneint);Verrechnung von Beitragszahlungen und Rundfunkbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rundfunkstaatsvertrag, Festsetzungsbescheid, Vollstreckungsvoraussetzungen, Abgabengerechtigkeit, Rundfunkbeiträgen, Vollstreckung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398
    Das Landgericht Tübingen habe in seinem Beschluss vom 19.05.2014 (Az.: 5 T 81/14) entschieden, dass die Fälligkeit eines öffentlich rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid voraussetze.

    Insofern verkennt der Antragsteller - wie augenscheinlich auch das Landgericht Tübingen in seinem Beschlusses vom 19.05.2014 (Az.: 5 T 81/14) -, dass der öffentlich rechtliche Rundfunkbeitrag nicht erst mit Zugang eines Bescheides, sondern bereits kraft Gesetzes fällig wird.

  • VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398
    Inzwischen hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 19.06.2015 (Az.: 7 BV 14.1707) entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren Inhaber verfassungsgemäß ist.
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat für alle bayerischen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden mit seiner Entscheidungen vom 15.05.2014 (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) bindend entschieden, dass die Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist (Art. 29 Abs. 1 BayVfGHG).
  • VG München, 29.11.2006 - M 10 E 06.3342
    Auszug aus VG Bayreuth, 13.07.2015 - B 3 E 15.398
    Ein Antrag nach § 123 VwGO ohne vorherige Befassung der Anordnungs- bzw. Vollstreckungsbehörde ist jedenfalls bei großer Eilbedürftigkeit zulässig (VG München, B.v. 29.11.2006 - M 10 E 06.3342 - juris Rn. 20).
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